Sanieren nach MuKEn 2014
Sanieren nach MuKEn 2014
Seit 1992 sind die Anforderungen an die Gebäudehülle kontinuierlich gestiegen: Die Aussenwände sind dicker geworden und Fenster dämmen heute besser. Damit ist der Heizwärmebedarf von Neubauten und sanierten Gebäuden deutlich gesunken.
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Nun gehen die Gesetze in eine weitere Runde. Die neuen Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) betreffen nicht nur die Gebäudehülle, sondern auch den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung. Bis 2020 sollen die neuen Vorschriften in allen Kantonen in Kraft sein. Allerdings geniessen die Kantone punkto Energiegesetze grosse Autonomie und formulieren die Vorschriften selber aus. Es ist daher nicht sicher, ob die MuKEn 2014 zum vorgegebenen Zeitpunkt überall umgesetzt sein werden.
10 Prozent erneuerbare Energien
Verbleib bei fossiler Heizung:
- Heizungsersatz in Kombination mit Sonnenkollektoren
- Wärmekraftkoppelung (Anlage erzeugt Wärme und Strom)
- Heizungsersatz in Kombination mit Wärmedämmung
- Heizungsersatz in Kombination mit neuen Fenstern
- Einbau einer Wohnungslüftung
- Einbau eines Wärmepumpenboilers plus Photovoltaik
- Wechsel auf eine Erdgas-Wärmepumpe
Wechsel auf erneuerbare Energie:
- Wechsel auf eine Wärmepumpe
- Wechsel auf eine Holzfeuerung
- Wechsel auf einen Fernwärmeanschluss
- Wechsel auf eine bivalente Heizung (Kombination fossil mit z.B. Holzfeuerung oder Wärmepumpe
Jetzt ist der beste Zeitpunkt, sich schlauzumachen.
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