Die neue Kältemittelverordnung – betrifft sie mich?

Die neue Kältemittelverordnung – betrifft sie mich?
Aktuell wird viel über die neue Kältemittelverordnung gesprochen. Doch wen betrifft diese? Einfach gesagt: alle, die in ihrem Gebäude eine Klimaanlage oder eine Wärmepumpe betreiben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.
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Wenn vom Klimawandel beziehungsweise der Erderwärmung die Rede ist, dann meist auch von Treibhausgasen. Fluorierte Treibhausgase – sogenannte F-Gase – umgeben uns überall im täglichen Leben. Sie sind unter anderem Bestandteil von Kältemitteln in Haushaltsgeräten, Kälteanlagen und auch Wärmepumpen. In der Praxis gibt es eine ganze Reihe verschiedener Kältemittel, die die Umwelt mehr oder weniger belasten. Ihr Einsatz wird in der Kältemittelverordnung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) geregelt. Das Ziel: die Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst klimaneutrale Kältemittel zu verwenden.
Zu diesem Zweck wurde auf europäischer Ebene der Vergleichswert GWP (Global Warming Potential) geschaffen: Er definiert, wie viel ein Kilo eines Kältemittels im Vergleich zu einem Kilo CO2 zum Treibhauseffekt beiträgt. Dazu ein paar Zahlen: Die 1995 verbotenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wiesen einen GWP-Wert von teilweise über 13ʼ000 auf. Das heute nach wie vor oft verwendete R-410A hat einen Wert von weniger als 2500 und liegt damit noch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Und beispielsweise R32, das in aktuellen Geräten immer häufiger zur Anwendung kommt, bringt es auf einen Wert von lediglich 675. Die Entwicklung geht also in die richtige Richtung.
Die Auflagen werden strenger
Die aktuelle Version der Kältemittelverordnung ist seit Anfang 2020 in Kraft. Wichtig für Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern ist auch der «Phase down»-Plan für F-Gase, eine Verordnung der EU. Es ist anzunehmen, dass sie in ähnlichem Rahmen auch in der Schweiz gültig werden wird. Sie besagt, dass das CO2-Äquivalent bis 2030 stufenweise um 80 Prozent reduziert werden soll. Konkret bedeutet das: Bei der Neuinstallation zum Beispiel einer Wärmepumpe darf das oft verwendete
R-410A vermutlich nur noch bis 2025 eingesetzt werden. Dazu kommen neue Anforderungen an die Dichtheit der Leitungen. Und auch der Kontroll- und Wartungsaufwand durch zertifizierte Fachleute ist teilweise neu geregelt. Diese Massnahmen gelten für alle neuen Anlagen mit einer Leistung bis 600 Kilowatt, also für fast alle Installationen in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Doch wie sieht es bei bestehenden älteren Kälteanlagen und Wärmepumpen aus? Momentan besteht hier noch kein Handlungsbedarf. Und doch lohnt es sich, frühzeitig vor Ende der Lebensdauer einer Wärmepumpe über einen Ersatz und ökologische Kältemittel nachzudenken. Denn ältere, schädliche Kältemittel werden sich verknappen und damit massiv verteuern. Zudem ist zu prüfen, ob das zu ersetzende Kältemittel überhaupt noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Heizungsspezialisten sind diesbezüglich auf dem neuesten Stand und können kompetent Auskunft geben. Wer bereits heute auf der sicheren Seite sein will, sollte auf den Einsatz eines umweltfreundlichen oder gar natürlichen Kältemittels achten, wie Hoval es in verschiedenen Wärmepumpen verwendet.
Propan als Kältemittel der Zukunft
Die gute Nachricht zuerst: Wärmepumpen von Hoval enthalten nur eine geringe Menge an Kältemitteln und weisen eine erstklassige Dichtheit auf. Zudem setzt Hoval nur Kältemittel ein, die der aktuellen Verordnung entsprechen. Die noch bessere Neuigkeit: Es gibt alternative Kältemittel, die den GWP-Wert gegen null sinken lassen. Und Hoval setzt diese bereits heute ein. Die neuen Wärmepumpen Belaria pro compact und Belaria pro comfort arbeiten mit dem natürlichen Kältemittel R-290 oder mit Propan – mit einem GWP-Wert von 3 (drei!). Es handelt sich dabei um eine flüsterleise, aussen aufgestellte Wärmepumpe, die zudem Vorlauftemperaturen von 70 Grad erreicht. Die Belaria-Produkte setzen damit nicht nur einen neuen ökologischen Massstab, sie sind auch eine absolut zukunftssichere Investition. Und mit einer Leistung von 8 beziehungsweise 12 Kilowatt sind sie perfekt geeignet für Bau oder Sanierung von Einfamilienhäusern.