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MuKEn 2014

MuKEn 2014

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MuKEn 2014: Das Wichtigste in Kürze

Die neue MuKEn (Mustervorschriften der Kantone, die die Grenzwerte im Energieverbrauch der Gebäude regelt) ist ein Bestandteil der Energiestrategie 2050 und hat primär das Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf und den Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren. Der Bund stellt sich damit auch hinter den weltweiten Klima-Masterplan von Paris.

Das vorliegende Dokument gibt eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen für die Besitzer von Liegenschaften mit Priorisierung für den Bereich Wärmeerzeuger. Es wird ausschliesslich der Wohnungsbau behandelt. Das vorliegende Dokument ist ein Konzentrat. Alle Details werden im MuKEn14–Dokument behandelt. Dieses muss für die Detailplanung beigezogen werden. Das Original kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.endk.ch

Fahrplan

Die Kantone haben bis 2020 Zeit, die neue MuKEn in Kraft zu setzen. Bis dann werden einzelne Kantone diese bereits frühzeitig umgesetzt haben. Kanton VD hat bereits heute Grundzüge der MuKEn im Energiegesetz. Folgende Kantone haben eine vorzeitige Einführung angekündigt: BL, BS, LU, JU, BE, NE, SO, TG, SH, ZH, AI/AR, ZG und AG.

Wichtigste Fragen und Antworten zu den MuKEn 2014

Meine Heizungsanlage ist im Sanierungsalter. Wie soll ich mich verhalten?

Grundsätzlich ist es mit einer vorzeitigen Sanierung möglich, unabhängig der neuen Vorschriften die Heizung zu ersetzen. Im Sinne einer sinnvollen Nutzung der Energieressourcen sollte schon heute eine Sanierung mit erneuerbaren Energien bevorzugt werden (Wärmepumpen, Solar, Biomasse). Das zurzeit tiefe Preisniveau von fossilen Energien dürfte sich aufgrund höherer Energiepreise und auch höheren Abgaben in den nächsten Jahren nach oben korrigieren. Ebenfalls ist mit einer Attraktivitäts bzw. Wertsteigerung der Immobilie zu rechnen, wenn erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Wird der Neubau und die Sanierung dadurch teurer?

Die Investitionen werden höher, werden jedoch teils durch Förderungen kompensiert und der Energiebedarf lässt sich deutlich senken. Ebenfalls ist mit einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilie zu rechnen. Durch die GEAK-Pflicht bei Handänderungen werden schlecht gedämmte Gebäude mit veralteter Gebäudetechnik sichtbar und deshalb weniger attraktiv zum Kauf.

Welche Sanierungslösung ist für mich die richtige?

Dies kann nicht pauschal gesagt werden und ist objektspezifisch zu betrachten. Verschiedenste Faktoren spielen dabei eine Rolle wie bestehendes Heizsystem/Temperaturen, Energieverbrauch, Platzverhältnisse, Investitionskosten, geplante Massnahmen an der Gebäudehülle, etc. Dies wird am besten mit einer umfangreichen Beratung eruiert. Hoval bietet unverbindlich solche Beratungen an.

Wenn ich bei einem Neubau kein geeignetes Dach zur Verfügung habe, muss ich trotzdem eine Photovoltaik-Anlage installieren?

Grundsätzlich schreibt die MuKEn eine minimale-Eigenstromproduktion im Neubau vor. Die Technik wird nicht vorgegeben, z.B. ist auch ein BHKW (Heizgerät, das auch Strom produziert) möglich. Ist keine Lösung vernünftig realisierbar, kann dies grundsätzlich auch mit einer Ersatzabgabe abgegolten werden. Die Höhe der Ersatzabgabe wird von den Kantonen festgelegt.

Ich will eine andere Lösung realisieren als die Standardlösungen. Ist dies möglich?

Dies ist grundsätzlich möglich, es muss aber beim Neubau mit einem Energienachweis belegt werden, ob die vorgegebenen Grenzwerte erreicht werden. Bei der Sanierung ist ein Gebäude, das mindestens die Gebäudeklasse D erreicht, grundsätzlich frei in der Wärmeerzeugerwahl.

Wo erhalte ich zusätzliche Informationen zu dem Thema?

Bei den kantonalen Energiefachstellen bzw. auf der Homepage der kantonalen Energiedirektoren (www.endk.ch) befinden sich sämtliche Informationen/Dokumente zum Thema MuKEn. Ebenfalls stehen für den Bereich Wärmeerzeugung bei Hoval umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Wieso werden die Vorschriften im Gebäudebereich verschärft?

Die Gebäude benötigen am gesamten Energieverbrauch der Schweiz rund 40%. Die Energiestrategie und der Klima-Masterplan schreiben eine Reduktion des CO₂-Ausstosses, der direkt mit dem Energieverbrauch zusammenhängt, vor. 4 von 5 Gebäuden wurde vor 1990 erbaut und entsprechen nicht mehr dem heutigen Baustandard. Bei den Gebäuden bis Baujahr 1990 beträgt der Anteil von fossilen Heizungen 66%, bei den Gebäuden nach 1990 51%.

Wie wird die Energieklassiffizierung (GEAK; Gebäudeausweis der Kantone) der Gebäude aufgeteilt?

Die Gebäude werden ebenfalls einem Energielabeling unterzogen (A bis G). Dabei ist, wie bei Haushaltsgeräten, das Label A das Gebäude mit der höchsten Energieeffizienz. Der Wert wird über einen Energienachweis mit der GEAK-Software ermittelt. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch ein Energieberater bzw. GEAK-Experten.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.geak.ch.

Anforderungen Neubau

Im Neubau werden die Grenzwerte für den Energieverbrauch nochmals deutlich gesenkt. Die Grenzwerte (35 kWh/m²; gilt nur für Wohnen EFH und MFH) liegen zwischen dem heutigen Minergie- und Minergie-P-Grenzwert. Die Gebäudetechnik ist möglichst mit erneuerbaren Energien auszuführen. Zusätzlich werden je nach Wärmeerzeuger kontrollierte Wohnungslüftungen, thermische Solaranlagen oder erhöhte Dämmung der Aussenflächen als Ergänzungslösungen vorgegeben. Für die Realisation gibt es einige Standardlösungen, die die Umsetzung der MuKEn erleichtern. 
 
Neu wird jeder Neubau auch mit einer Stromerzeugung ausgerüstet. Der minimale Wert beträgt 10 Wp/m² Energiebezugsfläche. In der Regel wird diese Vorgabe mit Photovoltaik-Modulen erfüllt. Hintergrund dafür ist der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie. Die einzelnen Massnahme sollen über ein harmonisiertes Fördermodell unterstützt werden.

Standardlösungen Wärmeerzeugung Neubau

Für die Standardlösung gilt grundsätzlich: Je effizienter, energiesparender und schadstoffärmer die Systeme sind, desto weniger Zusatzanforderungen müssen erfüllt werden. Auf den folgenden Seiten werden die wichtigsten Standardlösungen gezeigt, weitere Lösungen können dem MuKEn-Dokument entnommen werden.