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Zwei neue Trinkwasser-Richtlinien – das müssen Profis wissen

Zwei neue Trinkwasser-Richtlinien – das müssen Profis wissen

Seit Kurzem sind zwei neue Richtlinien zur Planung und Ausführung von Trinkwassersystemen in Kraft. Sie sind das Resultat aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bezüglich Trinkwasserhygiene.

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Im Fokus der beiden neuen Richtlinien steht die Vorbeugung gegen Legionellen sowohl im Warm- wie auch im Kaltwasser. 

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vorgaben der neuen Richtlinie SVGW-W3/E3 für Hygiene in Trinkwasserinstallationen sowie der neuen SIA-Norm 385/1 für Trinkwasseranlagen in Gebäuden. Weitere Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gesamtrichtlinien. Die Bezugsquellen finden Sie am Ende dieses Textes.

SVGW W3/E3

Die neue Richtlinie W3/E3 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) ist seit dem 1. September 2020 in Kraft. Sie enthält detaillierte Anforderungen für Planung, Ausführung und Betrieb von Warmwasseranlagen und richtet sich an Planer und Installateure, aber auch an Eigentümer und Anlagenbetreiber. Die neue Richtlinie definiert verschiedene Themen wie Materialwahl, Inbetriebnahme und Übergabe der Trinkwasserinstallation bis hin zu Handhabung und Selbstkontrolle. Für Planer und Installateure ist einer der zentralen Punkte dabei die verbindliche Festlegung der Temperaturen. Hier gilt neu:
 
Mit warmgehaltenen Leitungen:
  • Mindestens 60 °C Austrittstemperatur beim Wassererwärmer 
  • Die Temperatur im Zirkulationsrücklauf muss mindestens 55 °C betragen
 
Ohne warmgehaltene Leitungen:
  • Mindestens 55 °C Austrittstemperatur beim Wassererwärmer 
  • Die Temperatur im Zirkulationsrücklauf muss mindestens 50 °C betragen
 
Zudem darf Kaltwasser die Temperatur von 25 °C nicht übersteigen.
 
Die neue SVGW-Richtlinie betrifft auch die Energie aus Solaranlagen. Diese soll nicht mehr in Trinkwasser-Vorwärmespeichern gelagert werden, da hier während der Übergangszeit und im Winter Temperaturen von unter 50 °C möglich sind. Neu soll Solarenergie einem Heizungsspeicher zugeführt werden. Dasselbe gilt auch für die Abwärme aus Kälteanlagen.
 

SIA 385/1

Die neue Norm 385/1 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) ist seit November 2020 in Kraft. Sie konzentriert sich vor allem auf die Planung von Trinkwasseranlagen und regelt gegenüber der alten Ausgabe aus dem Jahr 2011 verschiedene Bereiche neu. Im Zentrum stehen aber auch hier die Trinkwasserhygiene und damit verbindliche Temperaturen bei Warm- und Kaltwasser. Hier sind die folgenden Werte einzuhalten respektive aufgrund von Wärmeverlusten vom Planer zu berechnen.

Bei Systemen mit Warmhaltung (Zirkulationspumpe oder Heizband):

  • Entnahmestelle: mindestens 50 °C 
  • Zirkulationsrücklauf: mindestens 55 °C pro Strang
  • bei hygienisch optimalen Bedingungen 52 °C 


Austritt Wassererwärmer: variabel – die Temperatur muss so dimensioniert werden, dass trotz Wärmeverlusten der Wert für den Zirkulationsrücklauf eingehalten werden kann, dass sie aber sicher über der erforderlichen Zirkulationsrücklauf-Temperatur liegt. Bei einer reduzierten Zirkulationsrücklauf-Temperatur muss die Austrittstemperatur mindestens 55 °C betragen.

Die Werte gelten sowohl für Warmwasserspeicher als auch für Frischwasserstationen.

 

Bei Systemen ohne Warmhaltung (ohne Zirkulationspumpe oder Heizband):

  • Entnahmestelle: mindestens 50 °C 
  • Austritt Warmwasserspeicher: 55 °C
  • bzw. bei Frischwasserstationen 52 °C 


Vorwärmvolumen bei Solaranlagen oder Wärmerückgewinnung:

Hier wird eine monatliche Desinfektion mit mindestens 60 °C nötig, wenn

  • das Trinkwasservolumen im Vergleich zum täglichen Bedarf an Nutzwarmwasser grösser ist als Faktor 1,5 
  • die Solaranlage so dimensioniert ist, dass von März bis Oktober die Mindesttemperatur von 50 °C nicht erreicht wird

Zudem sollen Kaltwasserleitungen in Steigzonen separat geführt werden, damit die Wassertemperatur 25 °C nicht übersteigt.

Die Gesamtrichtlinien – für Profis ein Muss

Die beiden neuen Richtlinien dienen in erster Linie der Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Die darin geregelten Parameter sind eine ausgewogene Gewichtung zwischen Energieeffizienz und hygienischer Sicherheit und legen – neben den verbindlichen Temperaturen – eine Vielzahl an Aspekten fest, die sowohl für Architekten und Planer wie auch für Installateure verbindlich sind. Aber auch Gebäudeeigentümer und Anlagenbetreiber werden in die Pflicht genommen. Damit Sie sich ein vollständiges Bild machen können, empfehlen wir Ihnen, die Gesamtrichtlinien bei den Herausgebern zu bestellen.

Die SVGW W3/E3 erhalten Sie hier:
Der Preis beträgt CHF 225.–, für SVGW-Mitglieder CHF 150.–.

Die SIA-Norm 385/1 erhalten Sie hier:
Der Preis beträgt CHF 130.–.