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Allgemeine Teilnahmebedingungen Hoval PartnerClub

 1. Hoval PartnerClub

1.1 Der Hoval PartnerClub ist ein Prämienprogramm der Hoval AG, mit Sitz in 8706 Feldmeilen, Schweiz (nachfolgend «Hoval»). Mitglieder des Hoval PartnerClubs sind Kund:innen von Hoval, welche durch den Kauf von Hoval-Produkten und des damit erreichten Umsatzes Marken in elektronischer Form sammeln und einlösen können. Gegen Einlösung dieser Hoval-Sammelmarken können Sie als Teilnehmende von attraktiven Hoval-Angeboten profitieren und diese nach Massgabe dieser «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» in Anspruch nehmen. Die aktuellen Angebote finden Sie auf dem Hoval  PartnerClub Internet-Portal.

1.2 Für Ihre Teilnahme am Hoval PartnerClub gelten die nachfolgenden «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» in ihrer jeweiligen Fassung. Mit der Unterzeichnung der Hoval PartnerClub-Vereinbarung erkennen Sie diese Bedingungen an.

1.3 Mitglied im Hoval PartnerClub kann jede Firma werden, welche die gesetzten Bedingungen erfüllt und von Hoval als Hoval-Partner anerkannt ist.

1.4 Bei der Anmeldung muss der Hoval-Partner gewisse Informationen über seine Identität bekannt geben. Sie versichern, dass alle von Ihnen im Rahmen der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten richtig sind.

2. Hoval PartnerClub-Mitgliedschaft

2.1 Als Hoval PartnerClub-Mitglied (Hoval Partner – Umsatz ab 100'000 bis 300'000 CHF) und Hoval Premium Partner – Umsatz ab 300'000) erhalten Sie Zugang zum PartnerClub via Ihr Fachpartner Login auf myHoval. 

3. Erwerb von Sammelmarken

3.1 Bei realisiertem Hoval-Umsatz (exkl. Wartungs-Umsatz) bei Objekten, die vom Mitglied geplant wurden, erhält das Mitglied jeweils elektronisch Sammelmarken, die auf dem Firmen-Punktekonto gesammelt werden. 

3.2 Es bleibt Hoval vorbehalten, die Gewährung von Hoval PartnerClub-Sammelmarken jederzeit zu ändern, einzuschränken oder zu erhöhen. Massgebend ist dann die jeweilige Sammelmarkenankündigung.

3.3 Es bleibt Hoval vorbehalten, die Gewährung von Hoval PartnerClub-Sammelmarken jederzeit zu ändern, wenn Ihnen andere Rabatte oder Vergünstigungen gewährt werden oder wenn es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt. Massgeblich ist dann die jeweilige  Sammelmarkenankündigung.

3.4 Bei Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung etc.) einer PartnerClub-Vereinbarung, für den Hoval Ihnen Hoval PartnerClub- Sammelmarken gutgeschrieben hat, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch wird der Saldo auf dem entsprechenden Konto korrigiert oder gelöscht.

3.5 Grossprojekte können von der Punkteberechnung ausgeschlossen werden.

4. Punktestand Sammelmarken

4.1 Der Stand Ihrer Hoval PartnerClub-Sammelmarken wird auf der Hoval PartnerClub-Internetseite unter Ihrer Kundennummer publiziert. Sie können den aktuellen Sammelmarken-, beziehungsweise Punktestand, unter Angabe Ihrer Kundennummer und Ihres persönlichen Passwortes jederzeit online auf der Hoval PartnerClub-Internetseite abfragen. Das Sammelmarkenkonto wird monatlich aktualisiert.

4.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Sammelmarkenstands müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung beziehungsweise nach Ausweisen der Sammelmarken auf Ihrem Sammelmarkenkonto schriftlich bei Hoval geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Sammelmarkenstands. Später erfolgte Einwendungen werden nicht berücksichtigt.

5. Verfall von Sammelmarken

5.1 Die Hoval PartnerClub-Sammelmarken sind mit einem Verfallsdatum gekennzeichnet. Nicht eingelöste Hoval PartnerClub-Sammelmarken verfallen ersatzlos nach dem angegebenen Verfalldatum.

6. Einlösung von Sammelmarken

6.1 Die Einlösung der Hoval PartnerClub-Sammelmarken erfolgt nach dem jeweiligen Gutschriftszeitpunkt, das heisst die zuerst erworbenen Sammelmarken werden zuerst eingelöst.

6.2 Die Einlösung der Hoval PartnerClub-Sammelmarken ist ausschliesslich gegen die auf dem Internet-Portal bekannt gemachten Prämien-Angebote zu den dort jeweils genannten Sammelmarken beziehungsweise Punktewerten möglich. Die Prämien können nur zu den in den Prämienankündigungen mitgeteilten Bedingungen und Konditionen sowie zeitlichen und mengenmässigen Beschränkungen erworben werden. Prämien-Angebote können nur mit Sammelmarken eingelöst werden. Barbezahlung ist nicht möglich.

6.3 Eine Barauszahlung der Hoval PartnerClub-Sammelmarken ist nicht möglich.

6.4 Prämienankündigungen, Angebote und Vergünstigungen können jederzeit geändert werden.

6.5 Den Sammelmarkeneinlösungsauftrag erteilen Sie in der Regel direkt über das Hoval PartnerClub Internet-Portal. Bestellungen und Lieferungen von Hoval PartnerClub-Angeboten sind nur innerhalb der Schweiz möglich. Lieferungen erfolgen an die letzte von Ihnen mitgeteilte Anschrift. Hoval hat nachteilige Folgen aus einer unterbliebenen oder falschen Adressänderung nicht zu vertreten.

6.6 Die Ausgabe der Prämien, Sonderangebote und Vergünstigungen erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollte ein Prämien-Angebot nicht lieferbar sein, erfolgt keine Prämieneinlösung und die entsprechenden Hoval PartnerClub-Sammelmarken sowie eventuelle Zuzahlungen werden Ihrem  Sammelmarkenkonto wieder gutgeschrieben beziehungsweise zurückerstattet.

6.7 Hoval übernimmt für die Prämien sowie die im Rahmen des Hoval Partner-Clubs angebotenen Dienstleistungen und Produkte keine Garantie. Reklamationen, die mehr als 7 Werktage nach Erhalt der Prämie bei der ausgegebenen Reklamationsstelle eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

7. Datenschutz

7.1 Die im Rahmen der Teilnahme anfallenden personenbezogenen Daten werden gemäss den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt.

8. Compliance

8.1 Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt der Unterzeichnende, dass seine Teilnahme am Programm mit der firmenintern gültigen Complianceregelung seines Unternehmens vereinbar ist.

9. Haftung

9.1 Die Haftung, gleich aus welchem Grunde, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

9.2 Ausser im Falle von Vorsatz ist der zu leistende Schadenersatz auf die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die Geltendmachung von Mitverschulden bleibt unberührt.

9.3 Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehenden Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, der Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten sowie für Ansprüche aus Gefährdungshaftung, z. B. nach Produkthaftungsgesetz.

10. Kündigung

10.1 Sie können die Teilnahme beziehungsweise Mitgliedschaft im Hoval Partner-Club jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Hoval beenden.

10.2 Die Mitgliedschaft im Hoval PartnerClub wird aus Kulanzgründen bei Nichterreichen des Umsatzes für ein Jahr beibehalten. Bei Nichterreichen des vereinbarten Minimalumsatzes auf Ende des zweiten Kalenderjahres erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Bis zu diesem Zeitpunkt gesammelte Hoval

PartnerClub-Sammelmarken verfallen ersatzlos.

10.3 Eine Kündigung durch Hoval ist unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund gilt insbesondere ein grob vertragswidriges Verhalten, schlechte Zahlungsmoral, Insolvenz oder das Erschleichen von Leistungen nach diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

10.4 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ab dem Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung verfallen die bis zu diesem Datum bestehenden Sammelmarken.

11. Beendigung des Hoval PartnerClub-Programmes und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen

11.1 Hoval behält sich vor, das Hoval PartnerClub-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen, zu verändern oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.

11.2 Hoval behält sich ferner vor, diese «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich unter Ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung gemäss Ziffer 10.1 kündigen.

11.3 Als Mitglied im Hoval PartnerClub beziehungsweise Vertragspartei teilen Sie Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der Anschrift und Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Änderung des Firmennamens) auswirken, Hoval unverzüglich mit.

12. Recht

12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen unter den Parteien gilt Schweizerisches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist 8706 Meilen, Schweiz.

Dezember 2025