Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen Abzüge bei Sanierungen
Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Damit entfällt künftig die Besteuerung eines fiktiven Einkommens auf selbstgenutztem Wohneigentum. Gleichzeitig bringt dieser Systemwechsel aber auch eine entscheidende Konsequenz mit sich: Wichtige Steuerabzüge fallen weg. Unterhaltsarbeiten, Heizungsersatz sowie energetische und energetische Sanierungen können nach Inkrafttreten der Reform auf Bundesebene nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Reform ist beschlossen, die Umsetzung erfolgt frühestens ab 2028. Bis dahin gelten die heutigen steuerlichen Regelungen weiterhin – und genau darin liegt die Chance.
Mit 30% Steuerabzügen, lohnt es sich bereits bei vielen Heizungen, zu modernisieren.
Wer jetzt saniert, sichert sich einen klaren finanziellen Vorteil
Wer vor der Umsetzung investiert, kann Sanierungskosten heute noch zu 20–30 % steuerlich geltend machen, zusätzlich zu bestehenden Fördergeldern. Je nach Einkommen bedeutet das eine Steuerersparnis von mehreren tausend Franken. Nach Inkrafttreten der Reform fällt dieser Vorteil vollständig weg – der gleiche Heizungsersatz wird dann spürbar teurer. Der Zeitpunkt der Sanierung entscheidet über den finanziellen Nutzen.
Die meisten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ziehen bei einer Sanierung Experten aus Energieberatung und Installateure dazu. Da jede Heizung individuell ist, reichen Informationen aus dem Internet häufig nicht aus, um einen transparenten und klaren Sanierungsplan zu erstellen.
Das Heizungs-Sanierungsteam von Hoval berät Sie während dem ganzen Prozess kostenlos.
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