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Wärmepumpe: der ideale Standort fürs Aussengerät

Wärmepumpe: der ideale Standort fürs Aussengerät

So lassen sich die Aussengeräte von Split-Wärmepumpen diskret aufstellen – und stören akustisch nicht.

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Schallschutz, Grenzabstand, visuelles Gesamtbild: Der Aufstellort eines Wärmepumpen-Aussengeräts muss verschiedene Kriterien erfüllen. Um sämtliche zu erfüllen und den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, braucht es eine fachgerechte Planung. Denn die maximal zulässige Lärmemission sowie auch die Grenzabstände sind klar definiert.

Leise Wärmepumpe wählen

Punkto Schallschutz gilt: Der Gesetzgeber beurteilt nicht, wie laut eine Wärmepumpe ist, sondern wie viel Schall sie auf ein benachbartes Haus oder eine benachbarte Wohnung überträgt. Um bei der Standortwahl eine möglichst grosse Auswahl zu haben, sollte man in dicht besiedelten Gebieten ein möglichst leises Wärmepumpen-Modell wählen. Bei einem solchen liegt der Schalldruckpegel unter 50 dB(A), einige erreichen sogar Spitzenwerte von unter 42 dB(A).

Verschalen und verstecken

Aussengeräte können nicht nur akustisch, sondern auch visuell stören. Sie sollen daher möglichst gut in die bestehende Aussenarchitektur integriert werden. Am einfachsten gelingt dies, wenn ihre Farbe zur Umgebung passt. Dezentes Grau zum Beispiel fügt sich wesentlich besser ein als strahlendes Weiss.

Ebenfalls möglich sind Verkleidungen sowie Trennwände aus Holz oder anderen passenden Materialien. Durch sie lassen sich Aussengeräte verstecken. Wichtig ist, dass sie die Luftzirkulation nicht beeinträchtigen.

Immergrüner Sichtschutz

Ebenfalls möglich ist es, Aussengeräte hinter Pflanzen aufzustellen. Dazu eigen sich immergrüne Pflanzen, die möglichst wenig Blätter bzw. Nadel verlieren. Das sind zum Beispiel Rhododendron-Sträucher, Thuja, Kirschlorbeer oder Föhren. Auch bei dieser Lösung muss man auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Pflanzen und der Aussengerät achten, um die Luftzirkulation zu gewährleisten. Und: Damit dieser Abstand nicht schrumpft, müssen die Pflanzen regelmässig gepflegt und zurückgeschnitten werden.

Lärmmission und Grenzabstände sind gesetzlich vorgeschrieben.