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Heizungssanierung Vorschriften: Das müssen Hausbesitzer wissen

Heizungssanierung Vorschriften: Das müssen Hausbesitzer wissen

Heizungssanierung Vorschriften: Welche Regeln bringen die MuKEn für Hausbesitzer in der Schweiz? Jetzt die wichtigsten Fakten zum Thema erfahren!

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Mit den MuKEn, den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, hat der Gesetzgeber für die Heizungssanierung Vorschriften vorgegeben. Sie betreffen viele Hausbesitzer in der Schweiz. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie eine Sanierung Ihrer Heizungsanlage vornehmen. Dabei sind zusätzlich einige Punkte zu berücksichtigen. Dieser Artikel klärt über die Heizungssanierung und die Vorschriften auf. 

Was sind die Ziele der MuKEn, und warum gibt es bei der Heizungssanierung Vorschriften?

Das Ziel der Energiestrategie 2050 und MuKEn ist es, den Energieverbrauch von Wohnhäusern zu reduzieren. Bis 2035 soll der Energieverbrauch um 42 Prozent gegenüber dem Jahr 2000 sinken. 
 
Als eine der Massnahmen in den MuKEn ist der Heizungsersatz vorgesehen. Durch effizientere und umweltfreundlichere Heizungen soll der CO₂-Ausstoss reduziert werden. Aus diesem Grund legen die MuKEn Regeln für die Heizungssanierung fest. In den MuKEn sind Standardlösungen zur Heizungssanierung vorgegeben. Dabei gibt es elf Optionen. So haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Varianten. 
 

Wann ist die Heizungssanierung von den Vorschriften betroffen?

Nicht jeder Haushalt ist von den MuKEn betroffen. In vielen Situationen gibt es keine Vorschriften für die Sanierung der Heizung. In folgenden Fällen treffen die Heizungssanierungs-Vorschriften und eine Sanierungspflicht auf Sie zu: 
 
  • Häuser mit reinen Elektroheizungen 
  • Bestandsgebäude, deren Energieeffizienzklasse E oder schlechter ist 
 
In diesen Fällen ist der Einsatz einer der elf Standardlösungen nach den MuKEn vorgeschrieben. Bei Häusern mit Elektroheizungen ist der Umbau innerhalb von 15 Jahren erforderlich. Eine vorzeitige Sanierungspflicht besteht bei Häusern mit der Gesamtenergieeffizienzklasse G. Ebenfalls gibt es bei Öl- und Gasheizungen die Anforderung, mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbare Energien zu erzeugen. 
 
Die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses stellt ein GEAK-Experte fest. Der GEAK ist der Gebäudeausweis der Kantone. Er wird für jedes Haus individuell im Rahmen einer Besichtigung erstellt. Danach steht fest, ob Ihr Haus unter die Sanierungspflicht fällt. Ebenfalls gibt der GEAK-Experte Auskunft, wann ein Umbau erforderlich ist. 
 

Wo erhalte ich Unterstützung bei der Heizungssanierung und den Vorschriften?

Fällt Ihr Haus unter die MuKEn, dann haben Sie eine Reihe von Optionen bei der Heizungssanierung. Jede Heizungsvariante hat bestimmte Eigenschaften und Vorteile. Eine optimale Beratung erhalten Sie von einem professionellen Heizungsbauer. 
 
Wir von Hoval beraten Sie zu den gesetzlich vorgegebenen Standardlösungen. Hoval findet für Sie die optimale Lösung, die Ihnen sichere Wärmeenergie zu niedrigen Kosten liefert. Auch wer nicht unter die Sanierungspflicht der MuKEn fällt, sollte sich um eine zukunftssichere Heizungslösung kümmern. So sparen Sie in Zukunft Geld, falls sich die Gesetzeslage weiter verschärft. 
 
Haben Sie weitere Fragen zum Thema MuKEn und der Heizungssanierung? Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir beraten Sie unverbindlich und fachkundig. 
 
 
Jede Heizungsvariante hat bestimmte Eigenschaften und Vorteile.